2.1. Raumplanung

In der Charta von Athen (1933) wird für den Städtebau empfohlen, die Wohngebiete von den Arbeitsstätten durch Grüngürtel zu trennen. Entsprechend wurde die heute in Deutschland gültige Baunutzungsverordnung formuliert.

Jüchser hat dies schon in seiner Dissertation in Frage gestellt, denn nicht alle Arbeitsstätten sind wohngebietsfeindlich.

Jüchser schlägt eine Bewertung der Arbeitsstätten nach folgenden Kriterien vor (niedrige Wertigkeit = wohngebietsfreundlich, hohe Wertigkeit = angliederungsfeindlich):

Betriebsflächenquote (qm Grundstückfläche/Beschäftigter bzw. Bewohner). 
Je höher dieser Wert, umso angliederungsfeindlicher ist die Wertigkeit.

Transportmenge (t/ Beschäftigter x Jahr). Je materialintensiver, umso angliederungsfeindlicher.

Zahl der Beschäftigten/ Bewohner pro Tag. Je höher dieser Wert, umso angliederungsfeindlicher.

Belästigungsweiten (m) von Staub, Ruß, Rauch, Gerüchen, Lärm, Erschütterungen.

Mittels eines Nomogramms ergeben sich daraus Wertigkeiten, z.B.
Wertigkeit I: für Wohnungen, Büros, Werkstätten für Messgeräte, Hotels.
Wertigkeit VII: für ein Zementwerk, siehe gestrichelte Linien im Nomogramm Bauten mit gleicher Wertigkeit sind nebeneinander zulässig.

Diese Durchmischung würde eine erhebliche Verringerung des Berufs- Verkehrs bedeuten, den „Schlafstädten“ entgegenwirken, mehr Urbanität schaffen.

Jüchsers Vorschlag zu einer neuen Baunutzungsverordnung wurde 1968 in der Fachpresse unterbreitet, blieb aber unbeachtet.

 

© Dr. Jüchser/nord-licht.com     Stand: 22.05.13